27.12.2011 16:54

Widerrufsrecht privat und gewerblich

Schlagworte: Widerrufsrecht, privat, Gewerbe
Frage:

Kann mir jemand sagen ob man als Gewerbetreibender auch ein 14-tägiges Rückgaberecht hat? Privatleute können deren Sachen auf Grundlage des 14-tägigen Widerrufsrecht zurückgeben ohne Angaben von Gründen, beim Gewerbetreibenden geht das irgendwie nicht so einfach, kennt da jemand die genauen Bestimmungen?

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geschrieben von:
augenauf

Kategorie: Handel & Wirtschaft






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Ergebnisse 1-1 von 1.

Also das ist ganz einfach, wenn auch zum Nachteil der Gewerbetreibenden: Privatleute können innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tages vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne Angaben von Gründen, z.B. wenn ARtikel nicht gefällt.
Gewerbetreibende können die Ware nur eingeschränkt innerhalb von 14 Tagen zurückgeben und dies auch nur, wenn die Ware Mängel aufweist oder beschädigt ist - wenn man z.B. einen Fehlkauf gemacht hat, die Ware gefällt einem nicht oder man merkt man hat das falsche bestellt oder hat es doppelt, dann muss der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen, NUR wenn diese beschädigt ist, nicht funktioniert etc, es sich also um eine Reklamation handelt. Alles andere ist Kulanzsache.



geschrieben von:
potestas_populi

Beantwortet am:
28.12.2011 12:02:14

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