Mein Erfahrungsbericht
Rechtswidriges Angebot -
Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) Düsseldorf - Betrug und Abzocke?
Das Düsseldorfer Privatunternehmen GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer Sebastian Cyperski, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf, handelnd
unter der Bezeichnung „Gewerbeauskunft-Zentrale“ sowie im Internet unter
gwe-wirtschaftsinformation.de und gewerbeauskunft-zentrale.de
soll derzeit an unterschiedliche Gewerbetreibende Rechnungen für
Internet-Brancheneinträge versenden.
Die Firmen sollen im Vorfeld unaufgefordert ein Schreiben
unter der offiziös erscheinenden Überschrift „Erfassung gewerblicher Einträge“ in einem Branchenverzeichnis erhalten.
Das Schreiben an sich sehe optisch aus wie ein amtliches Schreiben, was
scheinbar das Unterzeichnen des Schriftstückes fördert. Die
unternehmensbezogenen Daten des Empfängers sind bereits voreingetragen – der
Gewerbetreibende wird lediglich dazu aufgefordert, die bisherigen Angaben zu
ergänzen oder zu korrigieren und das Formular sodann unterzeichnet per Telefax
an die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurückzusenden.
Den Grund für diese Rechnung findet der
Unternehmer, wenn er sich auch das Kleingedruckte
durchliest, denn ausschließlich im kleingedruckten Fließtext soll sich der
leicht überlesbare Hinweis, daß durch Unterzeichnung und Rücksendung des
Formulars ein kostenpflichtiger Vertrag über die Darstellung seiner Anschrift
sowie seiner Telefon- und Telefaxnummer nebst E-Mail- und Internetadresse mit
einer Laufzeit von 2 Jahren zustande
käme und daß der Unternehmer für diese Leistung 39,85 EUR im Monat zzgl. Umsatzsteuer zu entrichten hat.
„Wer darauf eingehe und erst bei der folgenden Rechnung
merke, was er unterschrieben habe, solle den Vertrag anfechten. »Allerdings ist
das mit einem Prozessrisiko verbunden, und es gibt Urteile zugunsten des
Anbieters.« Denn für Gewerbetreibende
gilt - anders als für Privatpersonen - kein 14-tägiges Widerrufsrecht,
erläutert Siegfried Mühlenweg von der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe. »Auch
bei uns sind dutzende Beschwerden eingegangen.« Mühlenweg rät zur Vorsicht.“
Aktuell wurde das Angebot der GWE offiziell durch das Landgericht
Düsseldorf für rechtswidrig erkärt:
„Gewerbeauskunft-Zentrale
Obwohl dem
Adressbuchverlag „Gewerbeauskunft-Zentrale” (kurz GWE) mit Urteil vom 15.
April 2011 vom Landgericht Düsseldorf bescheinigt wurde, dass die so
genannten "Offerten" rechtswidrig sind, verschickt der Rechtsanwalt
der GWE, Herr Burkhard Joepchen, zur Zeit verstärkt Mahnbriefe mit
sehr kurzen Zahlungsfristen und der Drohung, ein gerichtliches Mahnverfahren
einzuleiten. Ferner wird dem Schreiben ein anonymisiertes Urteil des
Amtsgerichts Münster vom 3. Oktober 2010 beigefügt, das aber ein ganz anderes
Unternehmen und ein ganz anderes Formular betraf. Außerdem hat GWE nun gegen
das Urteil Berufung eingelegt.Zum dem Düsseldorfer Urteil gegen GWE kam es,
weil die GWE massenhaft ein amtlich gestaltetes
Formular an Firmen verschickte und um Überprüfung der Unternehmensdaten
und gegebenenfalls um deren Korrektur bat. In der Annahme, es handele sich um
ein öffentliches oder amtliches Verzeichnis, schickten viele Unternehmen den
Vordruck ausgefüllt zurück und erhielten dann eine Rechnung über rund 900
Euro.Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW)
beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der
Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW
wurden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen
Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot
handelt, verschleiert wird. Außerdem lässt die blickfangmäßige Ausweisung eines
Preises pro Monat die finanzielle Gesamtbelastung, immerhin 956,40 €,
zurücktreten. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der
DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.
Am 15. April 2011 hat das Landgericht Düsseldorf das Urteil verkündet, mit
dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Damit sind die so
genannten "Offerten" der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtswidrig.
Inzwischen hat GWE Berufung gegen das
Urteil eingelegt. Über die Erfolgsaussichten der Klage kann man derzeit nur
spekulieren.“ Quelle: http://www.konstanz.ihk.de/
Wie die GWE vorgeht, wie
solch ein Schreiben aussieht und was Firmenkunden für Erfahrungen gemacht haben
zeigt dieser Beitrag von Akte 20.10.
Doch was tun, wenn der
Vertrag zustandegekommen ist und es für die Unternehmen kein 14-tägiges
Widerrufsrecht gibt?
Welches Unternehmen
konnte sich hier erfolgreich wehren?
Mein Service Check
Service vor dem Kauf
z.B. Produktberatung, Präsentation, Informationsgehalt
Service während des Kaufs
z.B. Lieferzeit, Verpackung, Status-Benachrichtigungen
Service nach dem Kauf
z.B. Reklamationsabwicklung, Kundendienst, Kulanz
geschrieben von:
Firma nicht registriert.findeline
Betrifft: GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
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